Fahrschule Zander aus Berlin bildet Sie in den nachfolgenden Führerschein-Klassen aus
B - BE - S - L - A - A1 - M - Mofa
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Klasse B
Beinhaltet M,S,L ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
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Klasse BE
nur mit Besitz der Klasse B ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger. Bei Lastkraftwagen (Lkw) mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
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Klasse S
ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kleinkraftfahrzeuge, Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Trikes, Quads oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm und 4kW.
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Klasse L
ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind oder eingesetzt werden. Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger, dann aber mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger.
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Klasse A
Beinhaltet A1,M ab 18/25 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Krafträder auch mit Beiwagen und mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Zwei Jahre leistungsbeschränkt bis 25 kW und bis zu einem Leistungs/Lehrmasseverhälniss von 0,16 kW/kg. Der Direkteinstieg, also das Fahren ohne Beschränkungen, ist ab dem 25 Lebensjahr möglich.
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Klasse A1
Beinhaltet M ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Leichtkrafträder / Motorräder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h. Leichtkrafträder die durch eine Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h erreichen dürfen nur von Besitzern einer Fahrerlaubnis A1 geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Klasse M
ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Mofa
ab 15, ab 16 bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren Keine Befristung Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 Km/h beträgt. Besondere Sitze für Kinder unter 7 Jahre sind zur Anbringung gestattet.
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