Praxis
Praxis der Klasse B
Dem Ausbildungsplan entsprechend ist der Leitsatz „vom Leichten zum Schweren“ Bestandteil der komplexen Ausbildung. Die Inhalte der Ausbildung sind gesetzlich verankert und umfassen folgende Stufen:
- 1. Grundstufe
- 2. Aufbaustufe
- 3. Grundfahraufgaben (Parken, Gefahrenbremsung, Umkehren)
- 4. Leistungsstufe
- 5. Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Dunkelheitsfahrten)
Tipp: Spätestens jetzt muss die Theorieprüfung bestanden sein, denn jetzt erfolgt über die Reife- und Teststufe die unmittelbare Prüfungsvorbereitung.
Ziel: ein selbständiges und eigenverantwortliches Fahren im Straßenverkehr.
Praxis der Klasse A
Die Ausbildung umfasst den fahrpraktischen Teil, das Beherrschen der Grundfahraufgaben sowie das spezielle Fahren im Straßenverkehr. Entsprechend dem Curiculum bzw. der Vorgaben einer zielgerichteten Ausbildung beginnt man mit den Grundkenntnissen.
Diese umfassen:
- Anfahr- und Anhalteübungen
- Balanceübungen
- Übungen im instabilen und eigenstabilen Bereich
Das Erlernen der Grundfahraufgaben erfolgt auf einem speziellen Übungsplatz. Sind die Kenntnisse und Fahrfertigkeiten des Fahrens mit dem Motorrad gefestigt, erfolgt die Ausbildung der gesetzlich geforderten Sonderfahrten.
Ersterwerb (Klasse A1, A begr., A offen)
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dunkelheitsfahrten
Erweiterung (Klasse A1 auf A begr.,A offen)
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Dunkelheitsfahrt
Hatte der Fahrschüler noch gar keinen Umgang mit einem Motorrad, erfolgt die Ausbildung zunächst mit der niedrigsten Motorradklasse (A1 -125 ccm) und wird je nach Ausbildungsstand schrittweise auf A begrenzt bis auf A offen angehoben. Über diese Ausbildungsstufen werden Aufzeichnungen geführt, um eine zielgerichtete Ausbildung zu gewährleisten.